Der 1. Lügner!
Jetzt wird hier kommentiert und eindeutig nachgewiesen, wie das vorsitzende Organ
der staatlichen Rechtspflege (ein vorsitzender Richter) der 2. Kammer eines
Verwaltungsgerichtes, sich unter anderem, persönlich auch noch als
Lügner
entlarvt hat.
Um den Nachweis zu verfolgen ist es notwendig, über die Links der Inhaltsverzeichnisse,
folgend aufgezeichneten Weg nachzugehen:
Verwaltungsgerichte
2 A 187/01 VG Stade
dann unter Dienstaufsichts-Beschwerde
04. Juni 2003 Seite 1 bis 2
weiter unter Stellungnahme Vors.
10. Juni 2003 Seite 1 bis 2
speziell auf Seite 2 unter 4. (rot eingerahmt) behauptet der vorsitzende Richter wörtlich:
Soweit der Beschwerdeführer schließlich die angeblich fehlerhafte
Behandlung von Kostenfestsetzungsanträgen "durch das Gericht"
zum Anlass für gegen mich gerichtete Vorwürfe nimmt, liegen diese
neben der Sache, da ich insoweit nicht tätig geworden bin.
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Damit hat sich das vorsitzende Organ persönlich als Lügner entlarvt.
Der Beweis befindet sich oben drüber unter 2 A 187/01 VG.
Wegen eines eingelegten Rechtsmittels, bezogen auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss,
war die Entscheidung des Gerichts notwendig:
19. März 2003 VG Seite 1 bis 3
Auf Seite 3 ist als Gegenzeichnung dafür, wer den Beschluss herbei geführt hat, vermerkt:
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Dr. von Kunowski............Leiner............Teichmann-Borchers
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Somit war dieses Organ sehr wohl persönlich tätig geworden und als Vorsitzender
für die Entscheidung verantwortlich.
Damit hat das vorsitzende Organ persönlich den Beweis geliefert, dass er mit
Vorsatz gelogen und inhaltlich eine nicht der Wahrheit entsprechende
Stellungnahme abgegeben hat.
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Gemäß der Formel
"Schwören Sie, dass Sie die Wahrheit sagen und nichts anderes als die Wahrheit",
steht diese Stellungnahme streng genommen, einem Meineid gleich.
Wenn jetzt noch einmal herunter auf Stellungnahme Präs. und da drunter auf
11. Juni 2003
ein Klick erfolgt, wird aus dem Schreiben erkennbar, dass der Präsident des
Verwaltungsgerichtes nichts festgestellt haben will und die kriminellen Machenschaften
offensichtlich alle für in Ordnung hält, zumal ihm, wie er selber anführt,
alle Verfahrensunterlagen bekannt sind.
Die Stellungnahme des vorsitzenden Richters, zeigt bei der nächsten
Erweiterung, weitere verlogene Fakten auf.
Näheres darüber, was sich beim Verwaltungsgericht in Stade tatsächlich
abgespielt hat, ist auch unter Zivilgerichte dokumentiert, insbesondere auch
unter Landgericht Stade.
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Um nachzuweisen, dass dieser vorsitzende Richter an einer weiteren
Kostenentscheidung (an der ersten) mitgewirkt hat und somit auch
daran durch Beschluss beteiligt gewesen ist,
was dieser ja mit seiner Stellungnahme bestreitet,
ist wieder der Weg notwendig:
Verwaltungsgerichte
2 A 7/94 VG Stade
09. Jan. 2001 Seite 1 bis 3
Somit ist auch bei dieser Entscheidung auf Seite 3 erkennbar, wer den Beschluss
herbei geführt hat, nämlich:
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Dr. von Kunowski............Schröder............Teichmann-Borchers
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Insoweit war er auch bei dieser Entscheidung persönlich tätig gewesen und als
vorsitzender Richter der 2. Kammer des VG Stade dafür verantwortlich.
Es ist davon auszugehen, dass ihm bereits zu dem Zeitpunkt definitiv bekannt
gewesen ist, dass Frank Albrecht als Fremder an dem Verfahren teilgenommen
und das Gericht rechtswidrig zum Nachteil des Klägers mit seinem Einverständnis
beeinflussen durfte. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Frank Albrecht
persönlich, oder ein von diesem beauftragter Rechtsanwalt, ein Dr. Schwarz,
für Frank Albrecht tätig geworden ist. Die Personen mit dem Dr. vor dem
Nachnamen, scheinen sich untereinander wohl sehr gut zu verstehen.
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An dem Verhalten des vorsitzenden Richters ist bereits erkennbar, dass das
Bestreiten in seiner oben angeführten Stellungnahme, in keiner Weise als ein
Versehen gewertet werden kann. Aber derartige Verhaltensweisen liegen
verschiedenen Menschen einfach im Blut. Wenn denen die Macht über den
Kopf steigt und diese von denen deshalb nicht neutral eingesetzt werden
kann, dann ist, wie in den Bananenrepubliken, erkennbar alles möglich.
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Der Richterschreck
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