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Kurzfassung-2 (E.DIS)!!!

Mit ihrem Schreiben vom 2. Juli 2004, hat die E.DIS AG den Autor aufgefordert, ihr

Schreiben als Gegenvorstellung auf die Web-Site zu bringen. Dieses ist geschehen.

Die Kurzfassung-1, wurde in dem Zusammenhang gleich mit korrigiert.

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Dass diese Aufforderung durch die E.DIS AG, für die E.DIS AG nunmehr vorteilhaft

gewesen sein soll, kann der Autor nur bezweifeln, denn bei der Beweiskraft, die jetzt

zusätzlich auf der Web-Site einsichtbar vorliegt, hat die E.DIS AG sich selber, mit

ihrer Forderung nur einen schlechten Dienst erwiesen.

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Der Richterschreck

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