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Kurzfassung-1 (E.DIS)!!!

Ein Abbuchungsauftrag ist nicht das Gleiche, wie eine Einzugsermächtigung. Wer es

zulassen möchte, dass E.DIS die monatlichen Vorauszahlungen von dem Konto

seines Geldinstituts abbuchen darf, sollte aus Sicherheitsgründen nur eine

Einzugsermächtigung erteilen. Eine derartige Einzugsermächtigung,

kann jeder Zeit schriftlich widerrufen werden.

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Mit einem Abbuchungsauftrag würde definitiv eine Vollmacht dahingehend erteilt werden,

dass das Konto auch ganz abgeräumt werden kann, ohne dass die Möglichkeit besteht,

dass über einen Widerspruch, das Geldinstitut, das Geld zurück holen kann.

Die geringsten Kosten sind eindeutig dann zu bezahlen, wenn alle notwendigen Zahlungen

über den PC per Online-Banking oder vom Terminal des Geldinstituts

durchgeführt werden.

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Der Richterschreck

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