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Auf den Pranger!
Über Brunner GmbH 2 im Hauptverzeichnis, werden in Verbindung mit
Verfahrens-Unterlagen die Erfahrungen offen gelegt, die die ehemalige
Gesellschaft
"Madame" Modehaus GmbH, Stade HRB 1465
mit einem Vertreter eines Zweiges der Brunnergruppe aus Böblingen,
durchlaufen hat.
Aus den publizierten Unterlagen wird ersichtlich, wie dieser Vertreter gegenüber
Verantwortlichen geschäftlicher Betriebe mit dem Mantel der Gemeinnützigkeit
argumentiert und den Geschäftsleuten vorgegaukelt hat, dass er gemeinnützig tätig
wäre und dass die Gelder insgesamt wohltätigen Zwecken zugeführt werden
und dieses in der Regel für den Ankauf eines Fahrzeuges zur Beförderung
behinderter Personen.
Vorgeschoben werden dabei in der Regel Wohlfahrtsverbände und andere
Träger, die sich gemeinnützig betätigen. Zu derartigen Trägern gehören die
Gemeinden, wie die Stadt Stade, die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas,
Diakonien, Armenpflege, Altenpflegeheim, Kirchen usw..
In dem vorliegenden Fall hat sich der Vertreter als Mitarbeiter der Stadt
Stade ausgegeben und mit einem Vertragsformular gearbeitet, das den
optischen Eindruck erweckte, als würde die Stadt Stade als Vertrags-
Partner auftreten, um sich den Vertrag zu erschleichen.
Aufgedeckt wurde hinterher Folgendes:
Die männliche Person war weder ein Mitarbeiter der Stadt Stade,
noch Mitarbeiter einer anderen gemeinnützigen Einrichtung.
Die Person war ein Vertreter der Werbe-Firma
Brunner GmbH & Co. KG mit Sitz in Böblingen.
Die Verträge für Flächenbelegung, die angeblich für die Stadt Stade hereingeholt
wurden, entpuppten sich als Verträge, bei der die Werbe-Firma
Brunner GmbH & Co. KG mit Sitz in Böblingen
als Vertragspartner aufgetreten sollte.
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Wer tatsächlich davon ausgegangen ist, er wäre Vertragspartner der
Brunner GmbH & Co. KG mit Sitz in Böblingen
geworden und sich von seinem kleinen Werbe-Logo zwischen den anderen
51 kleinen Werbeflächen auf dem Mini-Bus einen positiven Effekt für seinen
Betrieb versprochen hat, dem sollte eventuell nur noch interessieren, dass
gemäß den optischen Eindrücken, den der Autor von dem Fahrzeug
gewonnen hat, der Werbeeffekt der einzelnen Logos, wegen der
Vielfältigkeit der Logos, einfach auf gleich Null gesetzt werden kann.
Denn im laufenden Betrieb des Fahrzeuges, werden die Flächen von
Passanten so gut wie gar nicht wahrgenommen.Die einzige Ausnahme
wäre, gemäß des optischen Eindrucks des Autors, wenn das Fahrzeug
an einer Ampel anhalten muss. Ansonsten ist das Fahrzeug einfach nur
übermäßig bunt.
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Den Geschäfts-Verantwortlichen, die mit ihrem Obolus insgesamt
einen gemeinnützigen Zweck verfolgt sehen wollten sei gesagt, dass
es den Zweck so gut wie gar nicht gegeben hat und das wird wie folgt
kommentiert und bezieht sich lediglich auf 1 Fahrzeug, da, wie festgestellt
wurde, in Stade 2 Fahrzeuge laufen, die im Eigentum dieser
Werbe-Firma stehen:
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Die Werbe-Firma kassierte über die 52 gezählten Logos auf einem Fahrzeug
pro Logo netto (ohne MWSt) durchschnittlich
abgerundet DM 4.200,00 gleich gerundet Euro 2.100,00
gleich insgesamt
gerundet DM 218.000,00 gleich gerundet Euro 110.000,00.
Dann wurde von der Werbe-Firma das Fahrzeug vom
Typ Mercedes Sprinter 208 CDI,
angekauft, mit den kleinen 52 Logos beklebt und der
Stadt Stade für 5 Jahre zur Nutzung überlassen.
Das Fahrzeug blieb jedoch für die gesamte Zeit der Nutzung, im
Eigentum der Werbe-Firma, jedoch musste die Stadt Stade, gemäß
Auskunft der Stadt Stade, für alle anfallenden Betriebskosten aufkommen.
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Für den Autor errechnet sich der gemeinnützige Wert, der der
Gemeinnützigkeit zugute gekommen ist, wie folgt:
Das Fahrzeug kostete im Jahre 2000 incl. Ausrüstung (Sitze)
ohne MWSt rund
DM 41.500,00 gleich gerundet Euro 21.200,00.
Da die Werbe-Firma pro Jahr mehrere Fahrzeuge ankauft, erhält
diese sicherlich einen Mengen-Rabatt von mindestens 10 %.
Daraus ergibt sich ein Anschaffungs-Betrag pro Fahrzeug von
DM 27.350,00 gleich hoch gerundet Euro 20.001,00.
Dieser Anschaffungs-Betrag von Euro 20.001,00, wird in
Verbindung mit den Steuererklärungen über 5 Jahre
(pro Jahr Euro 4.000,00)
bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 50 % abgeschrieben.
Dadurch verringert sich der Anschaffungspreis um weitere
Euro 10.000,00.
Der steuerliche Restwert, besteht nach 5 Jahren aus Euro 1,00.
Nach Ablauf der 5 Jahre, erhält die Stadt Stade das Fahrzeug
geschenkt. Zu dem Zeitpunkt ist das Fahrzeug dann auch nicht
mehr besonders wertvoll, sondern abgenutzt.
Dadurch, dass die Stadt Stade über die 5 Jahre alle Betriebskosten
zu übernehmen hatte, gleicht sich dieses mit der Nutzung aus.
Von den oben genannten DM 218.000,00, ist für die angedachte
Gemeinnützigkeit somit, wenn alles in Verrechnung gebracht wird,
nichts übrig geblieben.
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Aus dieser Sicht werden alle Beträge, die eigentlich insgesamt für
gemeinnützige Zwecke angedacht waren, als Betriebs-Umsätze
von einer Werbe-Firma vereinnahmt.
Und bei dieser Abzockerei, hat die Stadt Stade Beihilfe geleistet.
Es kann nicht bestritten werden, dass die Stadt Stade mit einem
Zweig der Brunner Gruppe, vertraglich verbunden ist.
Die Stadt Stade war es auch, die rund 100 Vertragsformulare der
Brunner Gruppe mit einem sauberen Stempeldruck der Stadt Stade
versehen hat um damit den Eindruck zu erwecken, die Stadt Stade
sei der Vertrags-Partner des Spenders und damit Beihilfe geleistet
hat, dass die Geschäftsführung der ehemaligen Gesellschaft
"Madame" Modehaus GmbH, HRB 1465,
die bereit war einen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu spenden,
und andere, arglistig getäuscht werden konnte.
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Es scheint verschiedene Firmen zu geben, deren Vertreter nach den
gleichen Methoden und Mustern versuchen, arglistig an Verträge zu
kommen, da des öfteren derartige Telefonanfragen eingehen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass dahinter immer die
gleiche Werbe-Firma vermutet werden kann, da immer nur
angegeben wird, dass im Auftrag einer jeweils anderen gemeinnützigen
Einrichtung gehandelt wird.
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Wer also lediglich bereit ist, einen Betrag für gemeinnützige Zwecke aus
seinem Betrieb abzuzweigen, sollte, um keine Überraschungen zu erleben,
sich die Kopie des Vertragsformulars, speziell dort, wo der angebliche
Vertreter der gemeinnützigen Einrichtung unterschrieben hat, genau
ansehen und alles intensiv durchlesen, um zu erkennen, wer eigentlich
als Vertragspartner auftritt, denn eine
gemeinnützige Einrichtung, auch wenn diese im Vertragskopf angeführt
ist, wird nicht der Vertragspartner sein, sondern irgend eine Werbe-Firma
wie die Brunner GmbH & Co. KG aus Böblingen.
Eines ist jedoch ganz sicher:
Eine intensive Werbe-Wirkung, hat ein derart kleines Logo zwischen
der Vielzahl der anderen Logos auf dem kleinen Fahrzeug nicht.
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Der Betrag, der diesbezüglich für Werbung verausgabt werden
soll, wäre besser angelegt, wenn er als Spende dem
Kinder-Hospiz Sternenbrücke
Sandmoorweg 62
22559 Hamburg
Tel. (040) 819912-0
zur Verfügung gestellt werden würde.
Klick auf
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Bezogen auf die Firma Brunner GmbH & Co. KG, ergibt sich Genaueres
aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere aus dem Schriftsatz
vom 01. Jan. 2001 Seite 1-6.
Klick auf Brunner 2
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Der Richterschreck
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